Elektroprüfung
ElektroprüfungBerlin
Vor dem Verkauf, vor der Vermietung oder einfach zur eigenen Sicherheit: Wir prüfen Ihre Elektroanlage als Anlagenprüfung nach DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung) beziehungsweise DIN VDE 0105-100 (Wiederholungsprüfung) und übergeben ein schriftliches Prüfprotokoll — nachvollziehbar für Sie, für Käufer, Mieter oder Versicherung.
kostenlose & unverbindliche telefonische Beratung
Anlässe
Wann eine Elektroprüfung ansteht
Fünf Anlässe, aus denen private Auftraggeber in Berlin am häufigsten anrufen.
Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses
Ein Prüfprotokoll schafft Klarheit für Käufer und Notar, bevor Rückfragen zur Elektrik den Verkauf verzögern.
Vermietung einer Wohnung
Vor der Neuvermietung zeigt die Prüfung den Zustand der Anlage — gerade bei älteren Berliner Altbauwohnungen gefragt.
Vor oder nach einer Sanierung
Vor Beginn zeigt die Prüfung den Ausgangszustand, nach Abschluss bestätigt sie die fachgerechte Ausführung.
Nachweis gegenüber der Versicherung
Nach einem Schaden oder auf Anfrage der Versicherung dokumentiert das Protokoll den sicheren Zustand der Anlage.
Alternde Anlage ohne bekannten Zustand
Wenn niemand mehr weiß, wann zuletzt geprüft wurde, schafft eine aktuelle Prüfung Sicherheit für Bewohner und Eigentümer.
Privat oder gewerblich
Zwei ganz unterschiedliche Anlässe für dieselbe Prüfung
Die Prüfmethode ähnelt sich, die Pflicht dahinter nicht — das lohnt sich, vorab auseinanderzuhalten.
Privat: aus eigenem Anlass
Kein gesetzlicher Zwang — die Prüfung wird freiwillig veranlasst, meist aus einem konkreten Grund.
- Kauf, Verkauf oder Vermietung einer Immobilie
- Vor oder nach einer Sanierung
- Nachweis gegenüber der Versicherung
- Regelmäßige Sicherheit bei alternder Anlage
Gewerblich: Pflicht des Arbeitgebers
Arbeitgeber müssen ortsfeste Anlagen und ortsveränderliche Betriebsmittel wiederkehrend prüfen lassen — Grundlage DGUV Vorschrift 3.
- Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung
- Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100
- Geräteprüfung ortsveränderlich nach DIN VDE 0701/0702
- Nichtdurchführung kann Haftungsfragen und Versicherungsschutz berühren
Für Privathaushalte gibt es keine allgemeine gesetzliche Prüfpflicht
Anders als im gewerblichen Bereich (DGUV Vorschrift 3) schreibt kein Gesetz privaten Eigentümern eine regelmäßige Elektroprüfung vor. Die Entscheidung liegt bei Ihnen — meist ausgelöst durch einen konkreten Anlass wie Verkauf, Vermietung oder eine ältere Anlage mit unbekanntem Zustand.
Als grobe Orientierung wird eine Prüfung etwa alle vier Jahre empfohlen, bei Vermietung eher kürzer — abhängig vom Zustand Ihrer Anlage und den Vorgaben Ihrer Versicherung. Verbindlich ist das nicht, sinnvoll häufig schon. Was für Ihre Anlage passt, klären wir am Telefon.
Leistungsumfang
Was die Prüfung nach DIN VDE 0100-600 / 0105-100 umfasst
Vier Arbeitsschritte, die zusammen den geprüften Zustand Ihrer Anlage ergeben.
Sichtprüfung
Der sichtbare Zustand von Verteiler, Leitungen und Anschlüssen wird begutachtet — Beschädigungen, fehlende Kennzeichnung, offensichtliche Mängel.
Messungen
Isolationswiderstand, Schutzleiter und weitere Werte werden gemessen — nach DIN VDE 0100-600 bei der Erstprüfung, nach DIN VDE 0105-100 bei der Wiederholungsprüfung.
Funktionsprüfung
FI/RCD-Schalter und weitere Schutzeinrichtungen werden auf ihre Auslösefunktion getestet — nicht nur angesehen, sondern tatsächlich geprüft.
Prüfprotokoll
Alle Ergebnisse werden schriftlich festgehalten — nachvollziehbar für Sie, für Käufer oder Mieter, für die Versicherung.
Wichtig zu wissen
Die Prüfung dokumentiert den Zustand — sie repariert ihn nicht
Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, ist deren Beseitigung ein eigener, separater Auftrag.
- Das Protokoll benennt jeden gefundenen Mangel einzeln — damit Sie genau wissen, woran Sie sind, statt einer pauschalen Einschätzung.
- Die Beseitigung wird gesondert angeboten — Sie entscheiden nach der Prüfung, ob und wann Mängel behoben werden, ohne Druck während des Termins.
- Dringende Mängel werden sofort benannt — besteht akute Gefahr, sagen wir das direkt vor Ort, nicht erst im schriftlichen Protokoll.
Ablauf
Sechs Schritte von der Terminvereinbarung bis zum Protokoll
Nachvollziehbar dokumentiert, ohne Überraschung dazwischen.
Termin
Sie vereinbaren einen Termin, der zum Anlass passt — vor dem Notartermin, vor dem Mieterwechsel oder einfach zeitnah.
Begehung
Die Elektrofachkraft verschafft sich einen Überblick über Verteiler, Leitungen und die betroffenen Räume.
Messungen
Isolationswiderstand, Schutzleiter und weitere Werte werden nach Norm gemessen.
Funktionstests
FI/RCD-Schalter und weitere Schutzeinrichtungen werden auf ihre Auslösefunktion geprüft.
Protokoll
Alle Ergebnisse werden schriftlich im Prüfprotokoll festgehalten.
Besprechung
Die Befunde werden mit Ihnen durchgesprochen — verständlich, ohne Fachchinesisch.
Kostenfrage
Kostenlose telefonische Beratung
Umfang, Anlass und Ablauf der Prüfung besprechen wir am Telefon — kostenlos und unverbindlich, bevor irgendetwas vereinbart wird. Kein Kostenvoranschlag von der Stange, keine Zahl ins Blaue hinein.
kostenlose & unverbindliche telefonische Beratung
Elektrofachkraft
Die Prüfung führt eine ausgebildete Elektrofachkraft durch — mit Messgerät, nicht nach Gefühl.
Fachbetrieb
Ein Fachbetrieb steht hinter der Prüfung — keine anonyme Vermittlung an wechselnde Subunternehmer.
Schriftliches Prüfprotokoll
Jede Prüfung endet mit einem schriftlichen Protokoll, das Sie behalten und bei Bedarf vorlegen können.
Einsatzgebiet
Berlins großer Mietmarkt und viel Altbau — der häufigste Anlass
In einer Stadt mit so vielen vermieteten Wohnungen und so viel unsanierter Bausubstanz aus der Gründerzeit ist die Elektroprüfung besonders häufig gefragt — von Mitte bis Marzahn-Hellersdorf.
Häufige Fragen
Was Anrufer zur Elektroprüfung wissen wollen
1Wie oft sollte eine Elektroprüfung stattfinden?
Eine gesetzliche Pflicht gibt es für Privathaushalte nicht. Als grobe Orientierung gilt etwa alle vier Jahre, bei Vermietung eher kürzer — wir beraten Sie zum passenden Intervall für Ihre Anlage.
2Was steht im Prüfprotokoll?
Die Ergebnisse der Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung: geprüfte Punkte, gemessene Werte, festgestellte Mängel und deren Einordnung — schriftlich und nachvollziehbar für Sie, Käufer, Mieter oder Versicherung.
3Warum sprechen Sie nicht von dem bekannten Markenbegriff für diese Prüfung?
Der geläufige Markenbegriff ist eine geschützte Wort-/Bildmarke des ZVEH und darf nur von speziell zertifizierten Innungsbetrieben mit gültiger Berechtigung verwendet werden. Wir verwenden deshalb bewusst die neutrale, technisch korrekte Bezeichnung Elektroprüfung nach DIN VDE 0100-600 / DIN VDE 0105-100 — inhaltlich ändert das an der Prüfung selbst nichts.
4Was kostet die Prüfung?
Das hängt vom Umfang Ihrer Anlage ab und wird am Telefon besprochen — die telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Ein Anruf klärt Anlass, Umfang und Termin
Ob vor dem Verkauf, vor der Vermietung oder einfach zur Sicherheit — schildern Sie kurz Ihren Anlass, wir sagen Ihnen, wie es weitergeht. Kein Formular, kein Zwischenschritt.